Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit Krankenkassen. Dafür kann ich Ihnen eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung, ausreichend Zeit und kurze Wartezeiten bieten.
Sie können die ausgestellte Rechnung im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse und falls vorhanden, bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Die Krankenkasse erstattet einen Teilbetrag zurück (bis zu maximal 80% des kassenärztlichen Honorars).
Wichtig- Info an KFA Versicherte
Aufgrund meines Dienstverhältnis mit der KFA besteht für KFA Versicherte keine Möglichkeit für eine Rückvergütung meines Honorars durch die KFA.
Absage von Terminen
Vereinbarte Termine sind bis 24 Stunden zuvor abzusagen. Bei nicht zeitgerechtem Absagen behalte ich mir vor, ein Ausfallshonorar von EUR 120,- in Rechnung zu stellen.
Kosten
| Erstordination | 185€ |
| Folgeordination | 160€ |
| OP-Freigabe | 185€ |
| Mutter-Kind-Pass | 150€ |
| EKG | 50€ |